Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, TRBS 1111
Die gesetzlichen Anforderungen:
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, zu ermitteln, ob Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bestehen und diese zu bewerten. Auf dieser Grundlage hat er die notwendigen Maßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG wird durch die Anforderungen der BetrSichV für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln konkretisiert.
Wir erstellen für Sie die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 direkt während der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3 (ehem. BGV A3).
Jeder, der auf Grund seiner Qualifikation oder seiner technischen Ausstattung nicht in der Lage ist, die Dokumentation zu den o. g. Prüfungen und Maßnahmen sachgerecht durchzuführen ist gut beraten, die Hilfe qualifizierter Fachleute in Anspruch zu nehmen. Das Haftungsrisiko ist ansonsten nicht kalkulierbar. Der Betreiber ist für den Betrieb verantwortlich!