Inventarisierung

Die Erfassung angeschaffter Wirtschaftsgüter in der Anlagenbuchhaltung bilden die Informationsgrundlage für eine Kosten- und Leistungsrechnung und die Ermittlung des Reinvestitionsbedarfs, der in Bleibe- und Berufungsverhandlungen oder die Zuweisung zentraler Mittel eingebracht werden kann.

Es empfiehlt sich alle Wirtschaftsgüter mit einem Inventaretikett (Strichcode-Etikett) an geeigneter, jederzeit zugänglicher Stelle zu kennzeichnen.

Nutzen Sie den Synergieeffekt und lassen Sie Ihre Betriebsmittel oder Ihr komplettes Inventar während der DGUV-V3 Prüfung Inventarisieren.

  • Erstellung einer Inventarliste mit den gewünschten Daten
  • Kennzeichnung des Inventars mit einem Barcode
  • Vergleich mit Bestandsdaten zum Vergleich zur Ab- und Zufuhr von Wirtschaftsgütern

Lassen Sie sich ein persönliches Angebot erstellen und reglen Sie die Gewerke E-Check und Inventur in einem Arbeitsschritt.