Inventarisierung
Die Erfassung angeschaffter Wirtschaftsgüter in der Anlagenbuchhaltung bilden die Informationsgrundlage für eine Kosten- und Leistungsrechnung und die Ermittlung des Reinvestitionsbedarfs, der in Bleibe- und Berufungsverhandlungen oder die Zuweisung zentraler Mittel eingebracht werden kann.
Es empfiehlt sich alle Wirtschaftsgüter mit einem Inventaretikett (Strichcode-Etikett) an geeigneter, jederzeit zugänglicher Stelle zu kennzeichnen.
Nutzen Sie den Synergieeffekt und lassen Sie Ihre Betriebsmittel oder Ihr komplettes Inventar während der DGUV-V3 Prüfung Inventarisieren.
- Erstellung einer Inventarliste mit den gewünschten Daten
- Kennzeichnung des Inventars mit einem Barcode
- Vergleich mit Bestandsdaten zum Vergleich zur Ab- und Zufuhr von Wirtschaftsgütern
Lassen Sie sich ein persönliches Angebot erstellen und reglen Sie die Gewerke E-Check und Inventur in einem Arbeitsschritt.