Prüfung ortsfester Betriebsmittel nach DGUV V3 (BGV A3)
1. Warum prüfen?

Es gibt Versicherungen, die bereits in ihrer Police darauf hinweisen, dass es zu einer Minderung Ihrer Beitragszahlungen führt, wenn Sie ortsfeste elektrische Betriebsmittel fachgerecht und innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume überprüfen und deren einwandfreien Zustand bestätigen lassen. Durch die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel, können vorhandene Mängel festgestellt, dokumentiert und beseitigt werden. Diese Mängel können beispielsweise eine Funktionsstörung sein, die je nach Fall zum Totalausfall des Betriebsmittels führt oder einen fortfolgenden Energiemehrverbrauch bewirkt. Durch eine frühzeitige Erkennung solcher Mängel können sehr kostenintensive Folgen im Vorfeld erkannt und in Stand gesetzt werden. Mit immensen Folgen ist beispielsweise ein Brand verbunden, der durch schadhafte elektrische Komponenten ausgelöst wird. Mangelhafte ortsfeste elektrische Betriebsmittel können auch zu Personenschäden führen. Sie erhalten nach der Prüfung ein gerichtsfestes Protokoll mit allen relevanten Daten, wobei im Falle von Mängeln direkt darauf hingewiesen wird. Neben der Prüfung bieten wir Ihnen auch Lösungsvorschläge und Reparaturen an. Die Erstberatung kann nach Bedarf telefonisch oder bei Ihnen vor Ort erfolgen.

2. Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Laut §2 (1) der DGUV V3 sind "elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen."

Gewöhnlich wird in folgende drei Kategorien unterteilt:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel
  • Elektrische Anlagen
2.1 Ortsfeste elektrische Betriebsmittel:

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind entweder fest verankerte oder sehr massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Als Ortsfeste elektrische Betriebsmittel werden zudem solche bezeichnet, die eine mobile Anschlussleitung besitzen, jedoch selbst fest montiert sind. Die Prüfung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) nach der DIN VDE 701-702 statt. Für Sie als Unternehmer ist diese Prüfung in mehrfacher Weise äußerst wichtig, denn durch die Prüfung kommen Sie Ihrer Verpflichtung gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen nach.

Beispiele für ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind:

  • Kühlschränke
  • Herde
  • Wasserspender
  • Durchlauferhitzer
  • Klimaanlagen
3. Wie wird die Prüfung ortsfester Geräte durchgeführt?

Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:

  • Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
  • Erproben: Funktionsprüfung
  • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Für die elektrische Überprüfung werden kalibrierte Messgeräte verwendet, die u.a folgende Messungen durchführen:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom
  • Ersatzableitstrom (alternativ)

In §2 (2) schreibt die DGUV V3 vor, nach welchen Regeln die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel zu erfolgen hat: "Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat."

Für die ortsfesten elektrischen Betriebsmittel entspricht dies der VDE 701/702.

4. Wie oft müssen ortsfeste elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person zu prüfen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate), wobei diese verlängert werden kann, wenn bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht wird.

Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV V3 vor:

  • 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

Die Gefährdungsbeurteilung muss diese Richtwerte nicht übernehmen. Sie sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.

Laut Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung sind im Schadensfall gravierend.

5. Wer darf ortsfeste elektrische Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfung ortsfester Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) die Prüfungen unter Aufsicht einer EFK durchführen.

6. Prüfung durch HCE Control

Besteht ein Betriebsmittel die Prüfung, erhält es eine Prüfplakette, mit dem nächsten Prüfdatum und einem Barcode. Nach Auftragsabschluss erhält das Unternehmen für jedes Betriebsmittel ein gerichtsfestes Prüfprotokoll bzw. ein Fehlerprotokoll für defekte Betriebsmittel.

Lassen Sie Ihre ortsfesten elektrischen Betriebsmittel schnell, sicher und unkompliziert durch den HCE Control überprüfen.

Freuen Sie sich auf:

  • Eine kompetente telefonische Beratung bzw. ein persönliches Gespräch vor Ort
  • Ein erprobtes Prüfkonzept, dass sich auf Ihre Anforderungen maßschneidern lässt
  • Freundliches Fachpersonal, das die vorgeschriebenen Prüfungen gewissenhaft durchführt
  • Die Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer langlebigen Prüfplakette
  • Eine gerichtsfeste Dokumentation bzw. ein Fehlerprotokoll

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Dienstleistungen:

  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen
  • Inventarisierung der Betriebsmittel
  • Reparaturen vor Ort
  • Austausch von Ersatzteilen